Unser Leistungsspektrum
Von der Beratung und Planung bis hin zur Betreuung von Sauergasbohrungen/ -lokationen: Wir betreuen Ihr Projekt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen und Regelungen.
Zum Beispiel:
- Beratung in Gasschutzfragen
- Aufstellung von Konzepten
- Erstellung von Betriebsplänen
- Betreuung von Sauergasbohrungen
- Bereitstellung von Gasschutzausrüstung
- Einrichtung von Gasschutzstellen
- Wartung und Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit von Gasschutzgeräten
- Gasfreimessungen
- Gasschutzunterweisungen auf Deutsch oder Englisch
- Ausbildung von Gerätträgern
- Durchführung von Lehrgängen für tragbare Gaswarngeräte
- Durchführung und Leitung von Übungen mit Mitarbeitern und Gerätträgern
- Organisation, Durchführung und Leitung von Atemschutzeinsätzen, Führung des Einsatztagebuches
Unsere Arbeitsgrundlagen
Unsere Gasschutzleiter und -gerätewarte arbeiten auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen und Regelungen.
Zum Beispiel:
- den “Bestimmungen des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld für den Gasschutz in Betrieben, in denen schwefelwasserstoffhaltige Gase vorhanden sind (Sauergasbetriebe) vom 07.08.1990“
- den „Empfehlungen des Zentralen Grubenrettungswesens der Bergbau- Berufsgenossenschaft für die Unterweisung im Gebrauch sowie für die Instandhaltung von Atemschutzgeräten zurSelbstrettung“
- der BVOT's
- der DGUV Regel 112-190
- der Merkblätter „T021 –Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/ Dämpfe und Sauerstoff“ und „T023 –Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz“, sowie
- dem BVEG (ehemals WEG)- „Merkblatt für den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Erdgas- und Erdölbetrieben“ beruht.